Die einmal gewonnene Balance zu halten ist bei der Dinge-Diät mindestens ebenso wichtig wie das eigentliche Ausmisten, denn nur so lässt sich vermeiden, dass sich wieder neuer Kram ansammelt. Allerdings sind wir oft ziemlich schlecht darin, „Nein“ zu sagen und Sachen gar nicht oder nur befristet in die Wohnung zu lassen.
Ein guter Trick ist, sich die Haus- oder Wohnungstüre als eine Grenzstation vorzustellen, bei der Sie der Einreisebeamte sind. Sie können Dinge unbefristet einreisen lassen, die Einreise nur befristet erlauben (zweckgebunden) oder sie komplett verweigern:
- Alles, was ausschließlich für den Transport oder die Aufbewahrung wichtig ist, bekommt keine Aufenthaltsberechtigung (beispielsweise Pizzakartons, Amazon-Verpackungen und Postumschläge).
- Andere Transportbehältnisse, die einen eigenen Wert oder zusätzlichen Nutzen haben (beispielsweise Leergut, Bierkisten oder die Käseverpackung) dürfen nur so lange bleiben wie notwendig.
- Verbrauchsgüter bekommen nur dann eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, wenn sie tatsächlich dem baldigen Verbrauch oder Verzehr zugeführt werden. Also ist überzogene Bevorratung tabu: Sie brauchen in der Regel nicht 24 Liter Milch auf Vorrat und es reicht ein Ersatz für Ihre Kosmetikprodukte, es müssen nicht Berge sein. Diese Regel hilft Ihnen, Übersicht zu bewahren, und Sie vermeiden u.a., Lebensmittel wegwerfen zu müssen, weil sie schlecht geworden sind.
- Bei anderen Dingen prüfen Sie, ob sie nur eine begrenzte Aktualität oder einen zeitlich begrenzten Nutzwert für Sie haben. Begrenzen Sie die Einreisegenehmigung gegebenenfalls und trennen Sie sich von diesen Dingen, sobald ihre Zeit abgelaufen ist. So sollten Sie jede Woche die alten Prospekte und Zeitungen entsorgen. Oder Sie könnten sich für den Urlaub eine neue Kamera kaufen, sie aber nach dem Urlaub wieder verkaufen, weil Sie keine regelmäßige Verwendung dafür haben. Oder Sie leihen sich etwas aus: Auch diese Sachen bekommen nur eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis.
- Damit bleiben nur wenige Dinge, die neu in Ihren Besitz kommen und tatsächlich potenziell zeitlich unbegrenzt bleiben dürfen. Kleidungsstücke und Wohnungseinrichtung beispielsweise. Aber um die erreichte Balance zu wahren, sollten Sie hier darauf achten, im Wesentlichen nur Ersatzbeschaffungen zuzulassen. Soll also etwas dauerhaft einreisen, dann muss ein äquivalentes Stück dafür ausreisen.
Wenden Sie diese „Einreiseregeln“ konsequent an und halten Sie sich an die gesetzten Fristen, dann sind Sie der Balance bei der Dinge-Diät schon extrem nah. Wenn Sie zudem Minireste (z.B. Kosmetikreste, Kerzenstummel, alte Batterien), wertlosen Tand (wie Werbekulis oder „hübsche“ leere Marmeladengläser) und mängelbehaftete Sachen (z.B. die Strümpfe mit dem Loch, die Sie doch nicht stopfen) gleich entsorgen, dann vermeiden Sie, dass sich der unnötige Kram wieder in Ihrer Wohnung festsetzt.